Detaillierte Beschreibung der einzelnen Projektphasen:

  1. Auftragsvorbereitung: Besichtigung der Grundstücke (unter Einbeziehung von Fachexperten), Klarstellung Ihrer Vorstellungen und des Arbeitsvolumens, Erstellung der Liste notwendiger Dokumentationsunterlagen und der von der örtlichen Baubehörde gestellten Anforderungen. Festlegung des Programms und der Größe der Bauobjekte.
  2. Bauprojekt – Studie: Enthalten sind hier die Erstellung einiger Vorschlagsvarianten und die vorläufige Kostenschätzung. Die Studie wird Ihre Grundanforderungen und Vorstellungen der Innengestaltung reflektieren. Wir werden uns mehrmals treffen und sich mit den Skizzen befassen, damit Ihnen genügend Zeit bleibt, sich mit den Vorschlägen richtig auseinanderzusetzen und sie eventuell mit ihren Ideen ergänzen. Ich lege den Wert nicht nur auf die niedrigenergetische Lösung des Hauses, sondern werde Ihnen auch alternative Baumaterialien empfehlen. Zu der Ausarbeitung der Studie gehören auch die näher spezifizierten Vorschläge der Grundrissform und die richtige Unterbringung der Möbelgegenstände. Darüber hinaus gehören zu dieser Studie auch die Grundrissformen und farbige Fassadenansichten im Maßstab 1:100. Den Bestandteil der Studie bilden die Einzeichnungen der Hauslage auf dem Grundstück und der Entwurf der grundlegenden Gestaltung des Gartens. Nachdem wir uns auf der Gesamtkonzeption der Grundrissgestaltung mit der Einzeichnung der Möbelgegenstände einigen, werde ich ein voraussichtliches Budget berechnen, das ebenfalls einen Bestandteil der Studie bildet. Die Vorschläge zu dieser Studienphase werden von mir binnen 8 bis 12 Wochen ab der Bestellung geliefert.
  3. Erstellung der Unterlagen zum Raumordnungs- und Bauverfahren: Enthalten sind hier die Erstellung von Unterlagen für die Erteilung des Bescheides über die Standortfestlegung (Raumordnungsbescheid), Beschaffung von Unterlagen für die zuständigen öffentlich-rechtlichen Organe zwecks Erteilung des Raumordnungsbescheides, Analyse von Unterlagen aus den vorherigen Phasen, Erstellung eines Projektes für die Erwirkung der Baubewilligung. Diesbezügliches Projekt wird dem Baubewilligungsantrag beigefügt, enthalten in ihm sind alle notwendigen Bauleistungen: Bauliche und statische Lösung, Elektro – Starkstrom, Elektro – Schwachstrom, Sicherheitstechnik, Brandschutzbericht, Gas, Wasser, Abfälle und Lüftungstechnik. Das Projekt Elektro wird mit dem Ziel erstellt, die Wirkung der elektromagnetischen Felder auf das Minimum zu senken. Nach der Fertigstellung der Unterlagen wird bei allen zuständigen Behörden um eine Stellungnahme angefragt. Nach der Übermittlung der Stellungsnahmen (ca. ein Monat) und anhand der von Ihnen erteilten Vollmacht, wird die Eröffnung eines Bauverfahrens beantragt, während dem man die Baugenehmigung erwirken soll (ca. ein bis zwei Monate). Der Antrag auf die Eröffnung eines Raumordnungs- und Bauverfahrens wird meistens gemeinsam mit dem Antrag auf die Erteilung einer Baugenehmigung eingereicht und behandelt.
  4. Erstellen der Unterlagen zur Bauausführung: Enthalten ist hier die Ausarbeitung eines  Bauausführungsprojektes als der nächsten vertieften Bearbeitung des Projektes, dies unter der Teilnahme aller Professionen einschließlich deren Koordinierung und Einarbeitung der Projektunterlagen von den potentiellen Lieferanten. Unter der Einhaltung der gesamten Konzeption der Unterlagen, die gemäß den vorherigen Projektphasen erstellt wurden, werden Details ausgearbeitet und präzisiert. Diese Projektphase ist sehr wichtig, da jetzt die Details sehr genau eingezeichnet werden und der Bauvorgang detailliert beschrieben wird.
  5. Erstellung von Unterlagen zur Lieferanten-Ausschreibung: Erstellung von Unterlagen zur Ausschreibung für mehrere Lieferantenbranchen. In diesem Abschnitt helfen wir Ihnen, das Angebot mit den Baufirmen vorzubesprechen. Zum Bestandteil der Unterlagen gehört ein Kostenvoranschlag (Baubudget). Der Kostenvoranschlag hilft Ihnen vorhandene Preisangebote der Baufirmen sehr genau zu bewerten und im Verlauf des Bau die Ausführungsfirma sowie die Rechnungslegung leicht zu kontrollieren. Hierher gehört auch die Mitwirkung während der Auswertung der Ausschreibung sowie der Erstellung von Unterlagen für die Schließung eines Liefervertrages.
  6. Mitwirkung während der Bauausführung (Überwachung durch den Objektplaner und technische Überwachung): Es handelt sich um die Aufsicht des Planers über die Einhaltung der architektonischen Qualität des Bauobjektes, technische Überwachung und Kontrolle der planungs-baulichen und statischen Arbeitsleistungen und Eintragungen in das Bautagebuch. Dieser Abschnitt gewährleistet eine gründliche Kontrolle der Ausführung von Bauarbeiten, dies in der Übereinstimmung mit den Projektunterlagen. Der Angebotspreis beinhaltet auch die einjährige Überwachung durch den Planer. Falls die Überwachung durch den Planer auch weiterhin gewünscht wird, wird dies individuell vereinbart. Zu diesem Projektteil gehört auch die Mitwirkung bei der Abnahme, Mitwirkung bei der Behebung der bei der Abnahme festgestellten Mängel, Mitwirkung bei der Aufstellung der Schlussrechnung und Mitwirkung bei der Auflistung der vor dem Ablauf der Garantiezeit aufgetretenen Mängel.

Im Preis nicht inbegriffen sind anfallende, statische, geologische Untersuchungen und Sondierungen sowie die Radonuntersuchung. Ebenso nicht inbegriffen ist die Erstellung eines architektonischen Modells. Das Honorar enthält keine Leistungen in Bezug auf die geodätische Vermessung des Grundstücks. Diese Dienstleistungen werden individuell, je nach Bedarf bestellt.

Die mit allfälligen Besuchen des Planers auf der Baustelle verbundenen Regiekosten werden in der Höhe von 8 CZK/Km verrechnet. Die Preise verstehen sich excl. 21 % MwSt.

Die Termine für den Beginn der Projektarbeiten liegen zwischen 1 und 2 Monaten ab dem Zeitpunkt der Bestätigung des Angebotes.

Die Bearbeitung aller Abschnitte der Projektphasen beträgt zwischen 6 und 12 Monaten.

Akad. Arch. Oldřich Hozman ist am 1.1.2010 zur elektronischen Verrechnung übergegangen. Mit diesem Schritt möchten wir unseren Beitrag zum Umweltschutz leisten. Die elektronische Verrechnung gilt gemäß der Novellierung des Gesetzes Nr. 235/2001 Smlg., „Über die Mehrwertsteuer“ als eine steuerlich anerkannter Verrechnungsweise. Falls Sie die Einsendung der Verrechnung per Post wünschen, so setzen Sie sich bitte mit uns in Kontakt.

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